Wasseraufbereitung
Für den hygienegerechten Betrieb eines Luftbefeuchters sind gemäß Arbeitsstättenverordnung und Betriebssicherheitsverordnung die Betreiber verantwortlich.
Wichtige Hinweise hierzu liefert die VDI 6022 sowie die Betriebsanleitung des Luftbefeuchters. Danach sind Luftbefeuchter grundsätzlich so zu betreiben, dass eine Vermehrung von Mikroor-
ganismen vermieden wird.
Die Feuchtbereiche innerhalb des Luftbefeuchters begünstigen eine mikrobielle Vermehrung.
Um einem Anstieg der Gesamtkoloniezahl über den Grenzwert nach VDI 6022 zu verhindern, wird neben einer regelmäßigen Reinigung auch eine Wasserentkeimung empfohlen.
Die Einhaltung der Hygieneanforderungen ist dabei durch regelmäßige Überprüfungen (Hygienekontrollen/Hygieneinspektionen) sicherzustellen und zu protokollieren.
Für einen hygienegerechten Betrieb werden daher an die Anlagenkomponenten sowie die Wartungsmaßnahmen besondere Anforderungen gestellt:
- Eingespeistes Wasser muss die mikrobiologischen Anforderungen der Trinkwasserverordnung erfüllen
- Gute Zugänglichkeit der wasserbeaufschlagten Bereiche
- Bei längeren Stillstandsphasen (>48h) muss die Befeuchterwanne einschließlich aller wasserführenden Komponenten vollständig entleert werden. Anlagen mit einer wirksamen Entkeimungsanlage sind von dieser Regelung ausgenommen
- Die Gesamtkoloniezahl im Befeuchterwasser muss unter 1.000 KBE/ml liegen